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Die ESG führt seit vielen Jahren Gefährdungsbeurteilungen sowohl nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung als auch nach § 6 Gefahrstoffverordnung durch.
BASF SE, Bundeswehr, Bundesamt für Informationstechnik, Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, CONDOK GmbH, CSI Computer System GmbH Ilmenau, CURRENTA GmbH & Co. OHG, EADS Deutschland GmbH, EMT Ingenieurgesellschaft mbH, Hägglunds-Vehicle GmbH, Ingenieurbüro Kranawetter, KMW, Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Rheinmetall AG, Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, Rheinmetall Soldier Electronics GmbH, ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG, SFC Smart Fuel Cell AG, SORG Dokumentation GmbH & Co. KG, Tadano Faun GmbH, TELEFUNKEN RACOMS GmbH, Vallon GmbH, Wernsing Feinkost GmbH & Co. KG, Yamaha Motor Deutschland GmbH
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Die Software ermöglicht eine schnelle, einfache und umfassende Umsetzung der Betriebs-, Gefahrstoff- und Maschinenverordnung mit dem Ziel, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und dem Arbeitgeber Rechtssicherheit zu verschaffen. Mit Hilfe eines elektronischen Guides werden in OSIMA Gefährdungen arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifisch in einer Datenbank dokumentiert. Gesetzesänderungen werden nach Abschluss der Beurteilungen automatisch in das jeweilige System eingespielt und gerätebezogen den Tätigkeiten zugeordnet. Der Systemnutzer wird direkt per Mail oder im System über relevante Gesetzes-Änderungen informiert.
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