Transparenz
OSIMA unterstützt den Betrieb bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz, der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen und einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes. Durch eine innovative Rechteverwaltung werden klare Verantwortlichkeiten für die Ermittlung der Gefährdungen und Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb in der Software verankert.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz werden alle Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, unabhängig ihrer Mitarbeiterzahl, verpflichtet. Mit dem OSIMA Modul Gefährdungsbeurteilung gibt es jetzt eine intuitiv bedienbare Software, eine umfassende Lösung zur rechtssicheren und praktikablen Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes.
Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen, wird die Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen geschaffen.
Der Beurteilungsprozess deckt dabei die Vorgaben der TRBS 1111 vollständig ab. Die Gefährdungsbeurteilung nachBetrSichV unterstützt insbesondere fachkundige Personen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie der anschließenden Entwicklung von entsprechenden Maßnahmenempfehlungen. Gefährdungen werden detailliert dokumentiert und hinsichtlich ihres Risikos nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Unfallschwere bewertet. Dazu sind verschiedene Gefährdungs- und Belastungskataloge in OSIMA integriert.






























