Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §3 und ArbSchG §5

Nach dem Arbeitsschutzgesetz werden alle Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, unabhängig ihrer Mitarbeiterzahl, verpflichtet.

Mit dem Modul Gefährdungsbeurteilung in OSIMA gibt es jetzt eine intuitiv bedienbare Software - eine umfassende Lösung zur rechtssicheren und praktikablen Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Die Aufnahme der Gefährdungen erfolgt datenbankgestützt.

Durch die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen, wird die Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen geschaffen. Der Beurteilungsprozess deckt dabei die Vorgaben der TRBS 1111 vollständig ab.

Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV unterstützt insbesondere fachkundige Personen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und der anschließenden Entwicklung von entsprechenden Maßnahmenempfehlungen. Gefährdungen werden detailliert dokumentiert und hinsichtlich Ihres Risikos der Eintrittswahrscheinlichkeit und Unfallschwere bewertet. Dazu sind verschiedene Gefährdungs- und Belastungskataloge in OSIMA integriert.

Zur nachhaltigen Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung werden einmal erfasste Gefährdungen mit einem automatischen Gesetze Monitoring verknüpft, um auch in Zukunft hinsichtlich relevanter Änderungen informiert und „up-to-date“ zu sein. Somit spart Ihnen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit OSIMA Zeit und Geld.

Bei der Bewertung von Gefährdungen können Rückschlüsse auf Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, der Arbeitsumgebung und Arbeitsstoffen überprüft werden. So ist bspw. überprüfbar, in welchen Fällen sich eine explosive Atmosphäre bildet oder ab wann es sich um eine Gefährdung durch Umgang mit Gefahrenstoffen handelt. Dabei unterstützen die integrierten Verknüpfungen zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung oder dem Explosionsschutzdokument.

 

OSIMA für die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb:

  • Geräte- oder arbeitsplatzbezogene Erkennung und Beurteilung von Gefährdungen
  • Einstufung der Gefährdungen in einer Risikomatrix nach Nohl.
  • Rechtsicherheit durch permanentes Gesetzes-Monitoring.
  • Übernahmemöglichkeit Ihrer bereits vorhandenen Dokumentation in OSIMA.
  • Ergänzung der Dokumentation.
  • Vorschlagen entsprechender Maßnahmen.
  • Gemeinsames Festlegen des Handlungsbedarfes und gemeinsame Entscheidung.
  • Beratung bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in der Datenbank.
  • Unveränderbarkeit der Daten durch Unbefugte mittels strikter Rechtevergabe.

Mit unserer Gesamtlösung OSIMA erfüllen Sie alle Forderungen des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und gewinnen Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.