Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung §7
Das Modul Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung unterstützt betriebliche und überbetriebliche Akteure des Gefahrstoffmanagements und Endverbraucher bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos im Umgang mit Arbeits-, Ersatz- und Gefahrstoffen, sowie bei der Ermittlung von Gestaltungsalternativen. Dabei hilft unser Modul Problemschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und Handlungsprioritäten zu setzen. Gefahrstoffe werden system- und tätigkeitsbezogen in einem Gefahrstoffkataster erfasst. Eine systematische Dokumentation und Bewertung der ermittelten Gefährdungen, bspw. der spezifischen Expositionsdauer und –menge wird im System hinterlegt.
Es sind dazu in OSIMA spezifische Gefährdungs- und Belastungskataloge integriert. Rückschlüsse auf Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, der Arbeitsumgebung und Arbeitsstoffen können einfach überprüft werden. Beispielsweise wann sich eine explosive Atmosphäre bildet oder unter welchen Umständen es zu Gefährdungen im Umgang mit Gefahrenstoffen kommen kann.
Das OSIMA-Modul Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV unterstützt bei der Auswahl und Festlegung von geeigneten, umsetzbaren Schutzmaßnahmen. Eine integrierte Gefahrstoffdatenbank ermöglicht dazu die schnelle und aktuelle Ersatzstoffsuche.
Die mit Hilfe des Moduls entwickelten Empfehlungen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen schließen die ganzheitliche Untersuchung der Arbeitsbereiche mit Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenempfehlung und Dokumentation ab.
Zusätzlich können im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsanalyse (UVA) die charakteristischen Umweltbelastungen von Produkten und Systemen ermittelt werden. Hierzu werden die jeweiligen für das System oder das Produkt relevanten rechtlichen und technischen Umweltschutzvorschriften ermittelt und wie mit den anderen Modulen auch mit dem integrierten Gesetzesmanager automatisiert überwacht.
OSIMA für die Analyse und Verwaltung von Gefahrstoffen:
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung §7
- Schutz vor Explosionsgefahren (GefStoffV Anhang III, Nr.1)
- Schutz vor Lösungsmitteln
- Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte
- Verwaltung und Bewertung der Gefahrstoffe
- Über Computer-Unterstützte Ausbildung (CUA) erfolgt die Unterrichtung zu den Gefährdungen und Änderungen
- Maßnahmenempfehlung (stoffliche, organisatorische, persönliche und technische Maßnahmen)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Erstellen von Betriebsanweisungen nach GefStoffV
- Erstellen von Gefahrstoffkataster
- Verknüpfung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV mit Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV
- Einstufen der Gefahrstoffe in Gefahrklassen nach GefStoffV
- Beratung zu GHS (Global harmonisierte System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
