Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Nach Maßgabe der neuen Maschinenrichtlinie muss der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter dafür sorgen, „dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln“.

Das Modul Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie unterstützt fachkundige Personen, diese Beurteilung durchzuführen, Problemschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und Handlungsprioritäten zu setzen.

Die Risikobeurteilung wird dabei in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten durchgeführt. Nach Bestimmung der Grenzen, der zu beurteilenden Maschine, werden Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und der damit verbundenen Gefährdungssituationen ermittelt. Die Abschätzung des Risikos wird unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bewertet.

Durch entsprechende Schutzmaßnahmen können das Risiko gemindert und Gefährdungen ausgeschaltet werden. Das verbleibende Restrisiko wird in OSIMA berechnet und dokumentiert. Dabei werden die Wirksamkeit von Schutzmassnahmen und deren Nachhaltigkeit mit einbezogen.

Mit der OSIMA Risikobeurteilung werden alle Risiken der einzelnen Lebenszyklen einer Maschine erfasst und beurteilt. Bei der Bewertung werden die einzelnen Lebensphase einer Maschine berücksichtig, also insbesondere

  • die Montage,
  • der Einrichtbetrieb,
  • der Normalbetrieb,
  • die Wartung,
  • die Instandsetzung,
  • die Außerbetriebnahme und schließlich
  • die Demontage

Dabei sind integrierte Verknüpfungen zur anschließenden Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV oder Gefahrstoffverordnung möglich.

 

OSIMA für die Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie:

  • Strukturierte Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
  • Gesetzesmonitoring
  • Überwachung und Dokumentation
  • Maßnahmenmanagement und Terminüberwachung
  • Flexible Reports und Analysen
  • Kontinuierliches Änderungsmanagement der Gesetze und Aktualisierung der Betreiberpflichten
  • Wirtschaftlich rationelle Wiederholungsprüfung
  • Internetbasierte Kommunikationstechnologie
  • Schnittstelle zu SAP Projekt-Management-Modul
  • Mehr Sicherheit im Betrieb und somit Imagegewinn
  • Zeitersparnis, da keine interne Ressourcenbindung