
Arbeits- und Betriebssicherheit sind niemals abgeschlossen und erfordern einen kontinuierlichen Prozess sowie permanente Aufmerksamkeit, um Rechtssicherheit zu erzielen.
Als Teil eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) hat auch OSIMA das Ziel Fachkräfte bei der Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle zu unterstützen und zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beizutragen. Verschiedene Funktionen und integrierte Dienstleistungen unterstützen dabei den Anwender von OSIMA.



Haben Sie noch die Übersicht, wo sich Änderungen in der Rechtssprechung, in Verordnungen und aus Hinweisen der Berufsgenossenschaften konkret in Ihrem Unternehmen auswirken? Nein? Dann ist das nicht überraschend. OSIMA bietet Ihnen Abhilfe. Wir informieren Sie per Mail und im System über konkrete und relevante Änderungen. Sie gewinnen damit nicht nur Zeit sondern stellen sicher, dass Sie auf dem aktellen Stand der Technik sind.
Mit unserer Gesamtlösung OSIMA erfüllen Sie alle Forderungen des Gesetzgebers und der Berufs-genossenschaften für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und gewinnen Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.
Die betriebliche Sicherheit hat viele Facetten. OSIMA bietet Ihnen als integriertes System bereits eine Reihe dieser Facetten. Zudem entwickeln wir OSIMA permanent weiter und schaffen weitere Module, um Sie bei der Gestaltung einer betrieblichen Arbeitswelt zu unterstützen.
Konzerne, Groß- und Filialbetriebe benötigen spezielle Lösungen, um Mandanten anzulegen. OSIMA bietet gerade auch für Dienstleister die idealen Voraussetzungen die Kunden effektiv zu unterstützen. Besondere Features unterstützen Sie bei der permanenten Kundenbindung und beim Marketing.
Durch ein umfangreiches Druckmenü ist ein Ausdruck einer Gefährdungsbeurteilung aus allen gängigen MS Office Formaten möglich. Ein Firmenlogo kann ebenso hinterlegt werden wie umfangreiche Risikoinformationen zu beurteilten OSIMA Systemen. Der Bericht kann optional um Grafiken zur Risikoverteilung und Risikoinformationen zu allen Tätigkeiten erweitert werden.
Gesetzesänderungen werden nach Abschluss der Beurteilungen automatisch in das jeweilige System eingespielt und gerätebezogen den Tätigkeiten zugeordnet. Der Systemnutzer wird direkt per Mail oder im System über relevante Gesetzes-Änderungen informiert.
Mit der intuitiven Benutzerschnittstelle, leistungsfähigen Assistenten und unserem visuellen Design-Layout-Editor erstellen Sie in kürzester Zeit eine eigene Gefährdungsbeurteilung
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